Rechtsprechung
BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen mit Blick auf rechtsradikale Aktivitäten des Betroffenen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 8 Abs 3 S 2 Nr 3 JAG SN, § 8 Abs 4 Nr 1 Buchst b JAG SN
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen mit Blick auf rechtsradikale Aktivitäten des Betroffenen
- Wolters Kluwer
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung durch Darlegen einer Grundrechtsverletzung bzgl. Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen rechtsradikaler Aktivitäten des Betroffenen
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen mit Blick auf rechtsradikale Aktivitäten des Betroffenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung durch Darlegen einer Grundrechtsverletzung bzgl. Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen rechtsradikaler Aktivitäten des Betroffenen
- rechtsportal.de
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen mit Blick auf rechtsradikale Aktivitäten des Betroffenen
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen mit Blick auf rechtsradikale Aktivitäten des Betroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde - und die Substantiierungspflicht
Verfahrensgang
- OLG Dresden - 1. April 2021 Az: E 2220 II.4.2
- OLG Dresden, 01.04.2021 - E 2220 II.4.2. - 14/20
- OLG Dresden, 01.04.2021 - E 2220-II.4.2/20
- VG Dresden, 26.04.2021 - 11 L 272/21
- OVG Sachsen, 29.04.2021 - 2 B 210/21
- OVG Sachsen, 21.05.2021 - 2 B 210/21
- BVerfG, 10.06.2021 - 2 BvR 950/21
- BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
- VerfGH Sachsen, 08.07.2021 - 50-IV-21
- VG Dresden, 14.10.2021 - 11 L 658/21
- OVG Sachsen, 25.10.2021 - 2 B 384/21
- VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
- VerfGH Sachsen, 04.11.2021 - 96-IV-21
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 96-IV-21
- VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 96-IV-21
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 95-IV-21
- VG Dresden, 04.04.2023 - 11 K 1918/21
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Hierzu sind die angegriffenen Gerichtsentscheidungen sowie die zugrundeliegenden behördlichen Maßnahmen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen beziehungsweise in einer Weise wiederzugeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ).Je nach Angriffsgegenstand kann dies erfordern, neben den angegriffenen Entscheidungen auch andere relevante Entscheidungsgrundlagen, beispielsweise vorangegangene Gerichtsentscheidungen oder Sachverständigengutachten, vorzulegen (BVerfGK 14, 402 ), wenn etwa die angegriffene Entscheidung oder die Beschwerdeschrift selbst auf diese Grundlagen verweist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ).
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Je nach Angriffsgegenstand kann dies erfordern, neben den angegriffenen Entscheidungen auch andere relevante Entscheidungsgrundlagen, beispielsweise vorangegangene Gerichtsentscheidungen oder Sachverständigengutachten, vorzulegen (BVerfGK 14, 402 ), wenn etwa die angegriffene Entscheidung oder die Beschwerdeschrift selbst auf diese Grundlagen verweist (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 88, 40 ).Aus dem Vortrag eines Beschwerdeführers muss sich mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (vgl. BVerfGE 78, 320 ).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Hierzu sind die angegriffenen Gerichtsentscheidungen sowie die zugrundeliegenden behördlichen Maßnahmen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen beziehungsweise in einer Weise wiederzugeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ); das erfordert in der Regel eine ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und ihren tragenden Begründungslinien auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2020 - 2 BvR 1893/20 -, Rn. 1). - BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 33, 125 ; 85, 248 ). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01
Global Positioning System
Auszug aus BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Hierzu sind die angegriffenen Gerichtsentscheidungen sowie die zugrundeliegenden behördlichen Maßnahmen vorzulegen oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen beziehungsweise in einer Weise wiederzugeben, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ; 112, 304 ). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Auszug aus BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ); das erfordert in der Regel eine ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und ihren tragenden Begründungslinien auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2020 - 2 BvR 1893/20 -, Rn. 1). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 33, 125 ; 85, 248 ). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der …
Auszug aus BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde hat sich der Beschwerdeführer mit dieser inhaltlich auseinanderzusetzen (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 86, 122 ; 130, 1 ); das erfordert in der Regel eine ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den angegriffenen Entscheidungen und ihren tragenden Begründungslinien auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2020 - 2 BvR 1893/20 -, Rn. 1). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ), weil sie unzulässig ist. - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06
Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von …
- BVerfG, 30.10.2020 - 2 BvR 1893/20
Verfassungsbeschwerde in einer Zwangsvollstreckungssache mangels hinreichender …
- VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
Aktivist der rechtsradikalen Partei "Der III. Weg" darf Volljurist werden
Eine zum Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen die auch hier angegriffenen Entscheidungen wurde durch Beschluss vom 6. Juli 2021 (2 BvR 950/21) nicht zur Entscheidung angenommen.Die Beschwerdeschrift legt nicht hinreichend dar, dass die - mit Blick auf Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik und Normzweck begründete - Auslegung der Fachgerichte, die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b SächsJAG werde durch die Neuregelung in § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SächsJAG nicht gesperrt, willkürlich i.S.d. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf sei (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvR 950/21 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
Ablehnung eines Mitglieds der Partei "Der III. Weg" für den juristischen …
3.2.3 Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass es sich bei der Partei "Der III. Weg" um eine Organisation handelt, die darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen bzw. zu beseitigen, dass dies in kämpferisch aggressiver Weise geschieht und dass der Kläger dieses Ziel maßgeblich selbst unterstützt (siehe auch BVerfG, B.v. 6.7.2021 - 2 BvR 950/21 - juris Rn. 9).Auch der Umstand, dass der Kläger noch im November 2020 in einem Spendenaufruf auf dem Telegramm Messenger auf dem Kanal "Die Rechte Braunschweig Hildesheim" um Unterstützung für seinen "Rechtskampf" als "nationaler Aktivist" geworben hatte (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 6.7.2021 - 2 BvR 950/21 - juris Rn. 10) spricht nicht für ihn.
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 95-IV-21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den …
Das Bundesverfassungsgericht habe insofern ausgeführt, dass es fernliegend sei, dass diese, auf historisch-genetischen, systematischen und teleologischen Gesichtspunkten fußende Auslegung, willkürlich sein könnte (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvR 950/21 - juris Rn. 7).Die Beschwerdeschrift legt nicht hinreichend dar, dass die - mit Blick auf Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik und Normzweck begründete - Auslegung der Fachgerichte, die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b SächsJAG werde durch die Neuregelung in § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SächsJAG nicht gesperrt, willkürlich i.S.d. Art. 18 Abs. 1 SächsVerf sei (hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvR 950/21 - juris Rn. 7).
- VG Dresden, 04.04.2023 - 11 K 1918/21
Rechtsextremer erklagt sich Referendariat in Sachsen
Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. April 2021 (2 B 210/21) ebenso abgelehnt wie die Anträge des Klägers an das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 10. Juni 2021 und Nichtannahmebeschl. v. 6. Juli 2021 - 2 BvR 950/21) und an den Sächsischen Verfassungsgerichtshof - SächsVerfGH - (Beschl. v. 8. Juli 2021 - Vf.50-IV-21 (e.A.)).Auch der Umstand, dass der Kläger noch im November 2020 in einem Spendenaufruf auf dem Telegramm Messenger auf dem Kanal "Die Rechte B. H." um Unterstützung für seinen "Rechtskampf" als "nationaler Aktivist" geworben hatte (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 6. Juli 2021 - 2 BvR 950/21 - juris Rn. 10), spricht nicht für ihn.
- VerfGH Thüringen, 05.10.2021 - VerfGH 5/21
Verfassungsbeschwerde
Anzumerken wäre hierbei etwa, dass der Beschwerdeführer die im Bescheid vom 19. September 2020 als wesentliche Grundlage herangezogenen Berichte nicht vorlegte und sich damit nicht auseinandersetzte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvR 950/21 -, juris Rn. 2 und 9). - VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 5/21
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz …
Anzumerken wäre hierbei etwa, dass der Beschwerdeführer die im Bescheid vom 19. September 2020 als wesentliche Grundlage herangezogenen Berichte nicht vorlegte und sich damit nicht auseinandersetzte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvR 950/21 -, juris Rn. 2 und 9).